1594.

Wenn man einen Spiegel hat, bei dessen Ankauf nichts abgehandelt ward, und legt denselben in ein frisches Grab, das am Freitag gegraben ist, und läßt ihn acht Tage drin liegen, und legt ihn dann auf einen Kreuzweg und läßt ihn da auch eine Zeit liegen, und wenn dann der Pastor den Segen über den Spiegel spricht, so kann man drin sehen, was auf der ganzen Erde passirt.


Mündlich aus Parchim. Behm.


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Zitationsvorschlag für diese Edition
TextGrid Repository (2012). Bartsch, Karl. 1594. [Wenn man einen Spiegel hat, bei dessen Ankauf]. TextGrid Digitale Bibliothek. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0005-D999-4