587a.

›Kein Knust ut 'n Hus'!‹ Der Knust vom Brode darf nicht verschenkt oder weggeworfen werden, es hängt Glück an ihm. Hausfrauen, welche in der Lage sind, ihn weggeben zu müssen, schneiden zuvor ein kleines Stück aus ihm kreuzweise heraus und nehmen es in den Mund, wenn sie ihn weggeben.


Allgemein.

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TextGrid Repository (2012). Bartsch, Karl. Märchen und Sagen. Sagen, Märchen und Gebräuche aus Meklenburg. Zweiter Band: Gebräuche und Aberglaube. Gebräuche und Aberglaube. Haus und Hof. 587a. ['Kein Knust ut 'n Hus'!' Der Knust vom Brode darf]. 587a. ['Kein Knust ut 'n Hus'!' Der Knust vom Brode darf]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0005-DA6A-6