219.

Wenn ein Brautpaar zur Trauung geht, darf sich keines von Beiden umsehen, sonst stirbt es noch dasselbe Jahr.


Aus Parchim. Behm. Vgl. WS. 2, 43, Nr. 115. Engelien 244. Oder: sonst haben sie kein Glück in der Ehe, oder leben nicht lange zusammen. Aus Röbel. Pastor Behm.


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Zitationsvorschlag für diese Edition
TextGrid Repository (2012). Bartsch, Karl. 219. [Wenn ein Brautpaar zur Trauung geht, darf sich]. TextGrid Digitale Bibliothek. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0005-E2E0-0