1550.

Meineidige werden vom Blitz erschlagen (bekommen den Schlag, werden blind). Wenn aber ein Meineidiger, während er den Meineid schwört, seine Strümpfe verkehrt angezogen hat oder die linke Hand in die Hosentasche steckt oder mit derselben einen Knopf seines Rockes anfaßt, so schadet ihm der Meineid nichts. (Richter sollten hierauf Achtung geben.)


FS. 558.


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Zitationsvorschlag für diese Edition
TextGrid Repository (2012). Bartsch, Karl. 1550. [Meineidige werden vom Blitz erschlagen]. TextGrid Digitale Bibliothek. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0005-E31C-D