228c.

Wenn Jemand bei der Trauung ein Schloß oder Messer in der Tasche hat und zuklappt, bleibt die Ehe unfruchtbar, oder wenn man ein offenes Messer an die Thürschwelle legt, die das Brautpaar überschreitet.


Aus Brütz. Pastor Bassewitz.


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Citation Suggestion for this Edition
TextGrid Repository (2012). Bartsch, Karl. 228c. [Wenn Jemand bei der Trauung ein Schloß]. Digitale Bibliothek. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0005-E3ED-A