203.

Nach der Trauung darf die Braut ein Reis ihres Kranzes als Steckling einpflanzen. Es wird leicht gedeihen. Unglück würde es bringen, wollte sie vor der Trauung ein Reis dem Kranz entnehmen.


Derselbe.

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TextGrid Repository (2012). Bartsch, Karl. Märchen und Sagen. Sagen, Märchen und Gebräuche aus Meklenburg. Zweiter Band: Gebräuche und Aberglaube. Gebräuche und Aberglaube. Liebe, Verlobung, Hochzeit, Ehe. 203. [Nach der Trauung darf die Braut ein Reis]. 203. [Nach der Trauung darf die Braut ein Reis]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0005-E516-9