83b.

Man bindet (legt) ihm daher ein Geldstück in das Taufkleid (Elbgegend, Lehrer Kreutzer; Seminarist Lüben); man legt ihm ein Vierschillingsstück auf die Brust (Gegend von Suckow und Banzkow, Präpositus Schencke); man gibt ihm einen Schilling mit (Archivrath Masch in Demern). Dann ›kann dat Kind nasten gaud Geld hęgen‹ (Gegend von Grabow, Pastor Ziemssen); ›et wart mal rik‹ (Gegend von Ludwigslust, Seminarist Zengel); es wird sparsam (Seminarist W. Lüben).

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TextGrid Repository (2012). Bartsch, Karl. Märchen und Sagen. Sagen, Märchen und Gebräuche aus Meklenburg. Zweiter Band: Gebräuche und Aberglaube. Gebräuche und Aberglaube. Geburt, Taufe. 83b. [Man bindet (legt) ihm daher ein Geldstück]. 83b. [Man bindet (legt) ihm daher ein Geldstück]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0005-E990-6