[109] 125. Die Hexe von Melz.

In Melz ist am 2. Mai 1688 eine Hexe verbrannt worden 1, weil durch sie viele Leute und zuletzt ihr eigner Sohn um's Leben kamen. Sieben Jahre lang hinderte sie den Grafen Knuth, der in Dänemark wohnte, nach Melz zu kommen 2. Seine Pferde schwitzten Blut und konnten ihn nicht hinbringen. Endlich kam er mit Ochsen angefahren; denn diesen habe die Hexe nichts thun können 3. Die Alte wird nun, um verbrannt zu werden, an den Pfahl geschlossen. Das Feuer wird angezündet, aber ihr geschieht nichts. Zugleich jagt ›Rothjack‹ auf einem weißen Schimmel um das Feuer herum. Da ruft sie ›Rothjack, verlat mi nich!‹ Da nimmt des Henkers Knecht den Feuerhaken und schlägt ihr damit ins Gesicht. Sofort ist Rothjack verschwunden, drei rothe Mäuse kommen aus dem Feuer hervor, und alsbald ist die Alte in Asche verwandelt. Einer, Namens Klas Gehl, der grade nicht auf rechten Wegen ging, hat die Alte noch unter einem Birnbaum auf dem Felde gesehen, gleich darauf sieht er sie unter dem Baume als Weihe sitzen. Er ruft ihr zu ›Greit, wo kümmst du her?‹ Sie erwidert ›Klas, wo kümmst du her?‹ Er erwidert nichts und geht still seines Wegs, ohne sich umzusehen.


Pastor Behm in Melz.

Fußnoten

1 Melzer Kirchenbuch.

2 1688 wohnte der Besitzer von Melz, Eggert Christoph v. Knuth, in Melz, erst sein Sohn, Graf Knuth, hielt sich in Dänemark auf.

3 Nach anderem Berichte hat der eigne Sohn, dessen Frau sie um's Leben gebracht, ihr gedroht, sie solle brennen, und wenn er das Holz dazu fahren solle. Sieben Jahre habe er das Holz nicht fahren können, bis es ihm mit Ochsen gelang.

Der annotierte Datenbestand der Digitalen Bibliothek inklusive Metadaten sowie davon einzeln zugängliche Teile sind eine Abwandlung des Datenbestandes von www.editura.de durch TextGrid und werden unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung 3.0 Deutschland Lizenz (by-Nennung TextGrid, www.editura.de) veröffentlicht. Die Lizenz bezieht sich nicht auf die der Annotation zu Grunde liegenden allgemeinfreien Texte (Siehe auch Punkt 2 der Lizenzbestimmungen).

Lizenzvertrag

Eine vereinfachte Zusammenfassung des rechtsverbindlichen Lizenzvertrages in allgemeinverständlicher Sprache

Hinweise zur Lizenz und zur Digitalen Bibliothek


Holder of rights
TextGrid

Citation Suggestion for this Object
TextGrid Repository (2012). Bartsch, Karl. Märchen und Sagen. Sagen, Märchen und Gebräuche aus Meklenburg. Erster Band: Sagen und Märchen. Sagen. 125. Die Hexe von Melz. 125. Die Hexe von Melz. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0005-EB77-3