208b.

Wenn eine Braut zur Trauung geht oder fährt, muß sie sich ein Stück Geld in jeden Schuh legen; dann wird ihr das Geld in der Ehe nicht knapp.


FS. 540.

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TextGrid Repository (2012). Bartsch, Karl. Märchen und Sagen. Sagen, Märchen und Gebräuche aus Meklenburg. Zweiter Band: Gebräuche und Aberglaube. Gebräuche und Aberglaube. Liebe, Verlobung, Hochzeit, Ehe. 208b. [Wenn eine Braut zur Trauung geht oder fährt]. 208b. [Wenn eine Braut zur Trauung geht oder fährt]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0005-ECFC-2