47b.

Eine Wöchnerin darf vor keinem offenen Schranke essen, so wie die Speisen nicht aus Kelle und Löffeln vorkosten, denn sonst wird das Kind heißhungerig und schreit beständig nach Nahrung, ohne die gebotene zu nehmen.


Küster J. Peters; durch Pastor Dolberg.

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TextGrid Repository (2012). Bartsch, Karl. Märchen und Sagen. Sagen, Märchen und Gebräuche aus Meklenburg. Zweiter Band: Gebräuche und Aberglaube. Gebräuche und Aberglaube. Geburt, Taufe. 47b. [Eine Wöchnerin darf vor keinem offenen Schranke]. 47b. [Eine Wöchnerin darf vor keinem offenen Schranke]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0005-F01E-8