47b.

Eine Wöchnerin darf vor keinem offenen Schranke essen, so wie die Speisen nicht aus Kelle und Löffeln vorkosten, denn sonst wird das Kind heißhungerig und schreit beständig nach Nahrung, ohne die gebotene zu nehmen.


Küster J. Peters; durch Pastor Dolberg.


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Citation Suggestion for this Edition
TextGrid Repository (2012). Bartsch, Karl. 47b. [Eine Wöchnerin darf vor keinem offenen Schranke]. Digitale Bibliothek. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0005-F01F-6