628f.

Wenn die Pferde oder Kühe Frühjahrs ins Gras gejagt werden, so wird ein Beil mit einem rothen Lappen umwunden vor die Thüre gelegt und das Vieh darüber getrieben. Im Herbst dürfen sie nicht eher in den Stall getrieben werden, als bis drei Kreuze in die Schwelle gehauen sind, damit die Hexen nicht mit in den Stall kommen.


Archivrath Masch in Demern.

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TextGrid Repository (2012). Bartsch, Karl. Märchen und Sagen. Sagen, Märchen und Gebräuche aus Meklenburg. Zweiter Band: Gebräuche und Aberglaube. Gebräuche und Aberglaube. Haus und Hof. 628f. [Wenn die Pferde oder Kühe Frühjahrs ins Gras]. 628f. [Wenn die Pferde oder Kühe Frühjahrs ins Gras]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0005-F10D-F