[51] 125.

Die Wäsche eines Kindes darf man im ersten Lebensjahre nicht nach Sonnenuntergang im Freien hängen lassen, sonst stirbt das Kind.


FS. 543.


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Zitationsvorschlag für diese Edition
TextGrid Repository (2012). Bartsch, Karl. 125. [Die Wäsche eines Kindes darf man im ersten]. Digitale Bibliothek. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0005-F2E5-0