56.

Ein neugebornes Mädchen darf der Vater nicht zuerst küssen, sonst wächst ihm später ein Bart, den Knaben dagegen nicht die Mutter, sonst bleibt er bartlos.


Aus der Gegend von Parchim (Lehrer Kreutzer) und Rostock (Domänenpächter Behm). Nach anderer Mittheilung (Stuhlmann in Schwaan) bekommt er sonst ein weibisches Wesen. Vgl. FS. 541.

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TextGrid Repository (2012). Bartsch, Karl. Märchen und Sagen. Sagen, Märchen und Gebräuche aus Meklenburg. Zweiter Band: Gebräuche und Aberglaube. Gebräuche und Aberglaube. Geburt, Taufe. 56. [Ein neugebornes Mädchen darf der Vater nicht]. 56. [Ein neugebornes Mädchen darf der Vater nicht]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0005-F3C5-0