208d.

Wenn die Brautleute zur Trauung nach der Kirche gehen, so bittet die Braut den Bräutigam um etwas Geld mit dem Vorgeben, es auf den Altar zu legen. Erfüllt der Bräutigam die Bitte, so bekommt die Braut nachher die Kasse.


Aus Karstädt bei Grabow. Seminarist Lienck. Vgl. Engelien 244.


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Zitationsvorschlag für diese Edition
TextGrid Repository (2012). Bartsch, Karl. 208d. [Wenn die Brautleute zur Trauung nach der Kirche]. TextGrid Digitale Bibliothek. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0005-F67C-D