1639.

Den Jäger kann man am Schießen verhindern, wenn eine Frau ihn scharf ansieht und dabei ihren rechten Schürzenzipfel dergestalt in die rechte Hand nimmt, daß, wenn sie dieselbe nach links dreht, die Hand ganz von der Schürze verhüllt wird. Alles muß stillschweigend geschehen.


Domänenpächter Behm in Nienhagen.


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Zitationsvorschlag für diese Edition
TextGrid Repository (2012). Bartsch, Karl. 1639. [Den Jäger kann man am Schießen verhindern]. TextGrid Digitale Bibliothek. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0005-F71F-A