1288a.

In den Zwölften darf nicht gewaschen, oder vielmehr keine Wäsche, kein Zeug zum Trocknen aufgehängt werden, sonst stirbt in dem folgenden Jahre Jemand aus der Familie. (Allgemein. Vgl. WS. 2, 112, Nr. 337, 341.) Man hütet sich sogar, nasse Scheuertücher draußen liegen zu lassen. (Aus Hagenow. Primaner Kahle.)


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Zitationsvorschlag für diese Edition
TextGrid Repository (2012). Bartsch, Karl. 1288a. [In den Zwölften darf nicht gewaschen]. TextGrid Digitale Bibliothek. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0005-F75B-F