277. Der Tanz im Hungerbrunnen-Thal.

In der Nähe des Hungerbrunnens, der an der Oberamtsgrenze auf Heldenfinger Markung liegt, wurde in ältern Zeiten jährlich am 1. Mai auf einem mit vier württembergischen und Ulmischen Grenzsteinen bezeichneten freien Platze von den jungen Leuten der benachbarten Orte Heuchlingen, [285] Heldenfingen und Altheim ein Tanz gehalten. Der Platz hieß der »Freiplatz«; Jeder konnte nach Gutdünken handeln, ohne eine Strafe zu befürchten, auch durfte von dem dabei genossenen Getränke kein Umgeld entrichtet werden. Ulm übte dabei die Territorialgerichtsbarkeit aus, und der Amtmann von Altheim mußte jedesmal auf dem Platze zugegen sein und von dem Verlauf des Tages Bericht erstatten. Um der Unordnungen willen, die dabei vorkamen, fand sich der Rat zu Ulm zu mehrfältigen Beschränkungen veranlaßt, bis endlich der Tanz in Mitte des lezten Jahrhunderts ganz aufhörte 1.

Fußnoten

1 Ulmer O.A. Beschr. S. 159 u. 160.

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TextGrid Repository (2012). Birlinger, Anton. Märchen und Sagen. Sitten und Gebräuche. Sitten und Gebräuche. 3.. 277. Der Tanz im Hungerbrunnen-Thal. 277. Der Tanz im Hungerbrunnen-Thal. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0006-0024-C